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Corona-Hilfen für Selbstständige und Freiberufler

Aktualisierung vom 04.04.2020:

Viele von Ihnen müssen Ihren Betrieb aktuell stilllegen oder leiden unter der Zurückhaltung der verunsicherten Kunden. Für den Gewerbeverein Mainz-Neustadt stelle ich Ihnen hier ein paar Informationen zur Verfügung, wo Sie Hilfen erhalten können:

- Sehr erfreuliche Entwicklungen gibt es hinsichtlich der Corona-Soforthilfen in Rheinland-Pfalz. Die Kritik aus der Wirtschaft an den zu strengen Kriterien wurde erhört, die Antragsunterlagen wurden komplett überarbeitet. So sind nun die Anforderungen an Umsatzausfälle bzw. Auftragsstornierungen entfallen und es wird auch nicht mehr der komplette Verbrauch aller Eigenkapital- und Fremdkapitalmittel verlangt. Jetzt reicht es, dass man aus den laufenden Einnahmen die Sachkosten (keine Personalkosten!) nicht mehr stemmen kann. Durch diese Lockerungen können nun viel mehr Gewerbetreibende ruhigen Gewissens die Soforthilfen beantragen. Ich möchte Sie aber dennoch dafür sensibilisieren, sich sehr genau zu überlegen, ob Sie wirklich die Kriterien erfüllen, da Sie dazu eine eidesstattliche Versicherung abgeben müssen! Holen Sie sich im Zweifelsfall Rat bei Ihrem Steuerberater, Rechtsanwalt oder  bei Ihrer Kammer ein. Die Antragsunterlagen für die Soforthilfe finden Sie hier: isb.rlp.de/index.html

Zum besseren Verständnis eignen sich die Webinare zu den Soforthilfen und zu den Förderkreditmöglichkeiten, die von "Heimathafen Wiesbaden" in Zusammenarbeit mit der IHK Wiesbaden  kostenfrei auch für Mainzer Selbstständige angeboten werden: heimathafen-wiesbaden.de/corona-hilfen

Bitte denken Sie sich natürlich als Rheinland-Pfälzer die wenigen Infos zu den hessischen Hilfen weg. Auf der genannten Seite kann sich jeder bereits durchgeführte Webinare anschauen.

- Die Stadt Mainz hat ein Hilfsprogramm aufgelegt. Sie finden es unter:
www.mainz.de/verwaltung-und-politik/buergerservice-online/mainz-hilft-sofort.php
Die wichtigsten Punkte: Stundungen von Gewerbesteuerforderungen und ein Herabsetzen der Gewerbesteuervorauszahlungen ist auf begründeten Antrag hin bis 30.09. möglich, Entsorgungsgebühren können gestundet und Müllbehältnisse unkompliziert abbestellt werden, die Gebühren für Sondernutzungen (Außenbestuhlung, Außenflächen etc.) werden für das komplette Jahr 2020 erlassen, bereits gezahlte zurückgezahlt.

- Einkaufsplattform der Betriebe in Mainz, die online oder telefonisch ihre Produkte und Dienstleistungen anbieten: www.mainz.de/einzelhandel-online
Falls Sie sich auch auf diese Liste setzen lassen wollen, bitte eine Email an wirtschaftsfoerderung@stadt.mainz.de schreiben.

- Die Organisation eines Lieferdienstes für alle (!) Mainzer Einzelhändler bietet die Werbegemeinschaft an:
werbegemeinschaft-mainz.de/coronavirus-2-2

- Die Allgemeine Zeitung hat nun auch ein Einkaufsportal mit der Möglichkeit der Nutzung von deren Lieferdienst durch Einzelhändler eröffnet. Jeder kann sich dort kostenfrei eintragen: https://heimatschatz.de

- Sie können bei der für Ihre Beiträge zuständigen Krankenkasse  einen Antrag auf Stundung der April- und Maibeiträge zur Sozialversicherung (Arbeitgeberbeiträge für Ihre Angestellten und Krankenkassenbeitrag als freiwillig versichertes Mitglied Ihrer gesetzlichen Krankenkasse) stellen. Weitere Infos dazu finden Sie in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung:
www.faz.net/aktuell/wirtschaft/corona-unternehmen-koennen-sozialbeitraege-spaeter-zahlen-16694932.html

Die Grundlage für diese Stundung ist das folgende Schreiben des GKV-Verbandes:
www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/presse/pressemitteilungen/2020/PM_2020-03-25_Beitragsstundungen.pdf

Eine Mustervorlage für dieses Stundungsschreiben hat der Bundestagsabgeordnete Christian Freiherr von Stetten auf seine Internetseite gestellt: www.christian-stetten.de/images/pdf/SV_Vorlage.pdf

- Das Land Rheinland-Pfalz hat 10.000 Euro "Sofortdarlehen" der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz für Unternehmen bis 10 Mitarbeiter versprochen, bei mehr Mitarbeitern gibt es 30.000 Euro Sofortdarlehen und 9.000 Euro Zuschüsse. Leider sind keine Zuschüsse an kleine Unternehmen seitens des Landes vorgesehen wie dies in anderen Ländern der Fall ist. Die "Sofortdarlehen" müssen über die Hausbank beantragt werden, haben eine Laufzeit von 6 Jahren und sind bis Ende 2021 tilgungsfrei. Infos werden demnächst hier veröffentlicht: isb.rlp.de/home.html

- Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) hat ein Programm für Betriebsmittel und Investitionen aufgelegt. Bei Kleinbetrieben übernimmt die KfW 90% des Risikos des Kreditausfalls, die Hausbank muss nur noch 10% tragen. Offenbar kann ein Betriebskredit in Höhe von 25% des Umsatzes des Jahres 2019 oder in Höhe von 25% der doppelten Lohnsumme des Jahres 2019 zu einem Zinssatz von knapp über 1% aufgenommen werden. Die Laufzeit beträgt fünf Jahre, das erste Jahr ist tilgungsfrei. Bitte hierzu die Hausbank kontaktieren. Infos finden Sie hier: www.kfw.de/KfW-Konzern/Newsroom/Aktuelles/KfW-Corona-Hilfe-Unternehmen.html

Bitte beachten Sie: Voraussetzung für diese Darlehen ist offenbar die Vorlage einer Betriebswirtschaftlichen Auswertung für das Jahr 2019! Da viele Betriebe diese noch nicht erstellt haben, wird diese Hilfe einige nicht rechtzeitig erreichen.

- Mitarbeiter können in Kurzarbeit geschickt werden. 60% bzw bei Kindergeldbezug 67% des entfallenen Lohns übernimmt maximal 12 Monate lang die Agentur für Arbeit. Von den Sozialabgaben sind die Unternehmen in dieser Zeit befreit. Den Antrag muss jeder Betriebsinhaber selber online bei der Agentur für Arbeit stellen. Alles weitere sollte dann über die Steuerberater abgewickelt werden. Bitte beachten Sie, dass diese Ihnen ihren Aufwand in Rechnung stellen! Informationen zum Kurzarbeitergeld finden Sie hier:
www.arbeitsagentur.de/news/corona-virus-informationen-fuer-unternehmen-zum-kurzarbeitergeld

- Zu den steuerlichen Erleichterungen für Freiberufler und Selbstständige gibt es ein Rundschreiben des Finanzministeriums des Landes Rheinland-Pfalz: isb.rlp.de/fileadmin/user_upload/ISB_steuerliche_Massnahmen_wegen_des_Corona-Virus.pdf

- Eine erste Übersicht der Hilfen zur Corona-Krise in E-Book-Form bietet unentgeltlich zum Download die Akademische Arbeitsgemeinschaft Verlagsgesellschaft mbH unter dem folgenden Link an: www.steuertipps.de/shop/literature/coronakrise

- Linksammlung der Stadt Mainz für Freiberufler und Gewerbetreibende: www.mainz.de/corona-wirtschaft

- Anprechpartner für Unternehmer in Not ist die Wirtschaftsförderung der Stadt Mainz mit der Wirtschaftsdezernentin Manuela Matz. Sie erreichen die Wirtschaftsförderung unter wirtschaftsfoerderung@stadt.mainz.de

Ich wünsche Ihnen von Herzen, dass Sie diese Krise gesundheitlich und wirtschaftlich gut überstehen!

Alle Angaben sind leider ohne Gewähr!

Mit besten Grüßen

Karsten Lange
Vorsitzender
Gewerbeverein Mainz Neustadt e.V.


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